EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern

Wir kümmern uns um die Entsendebescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer

Dieser Dienst umfasst die Verwaltung von Entsendebescheinigungen für Arbeitnehmer, die im Güter- und Personenverkehr in Frankreich, Deutschland und Österreich tätig sind.

Vertrauen Sie auf unsere hochqualifizierten Mitarbeiter, die sich um die Einsendung Ihrer Bescheinigungen kümmern und Sie diesbezüglich in allen Belangen beraten, damit Sie sorgenfrei im Ausland arbeiten können und Geldstrafen vermeiden. Dieser Service richtet sich an Speditionen, die im Ausland Güter be- und entladen oder als Personenbeförderungsunternehmen tätig sind.

Betriebsentsendung nach Österreich

Wir unterstützen Transportunternehmen bei der Einreichung von Entsendebescheinigungen für Arbeitnehmer in Österreich. Nicht in Österreich ansässige Unternehmen sind im Rahmen der entsprechenden EU-Richtlinie dann zur Entsendung ihrer Arbeitnehmer berechtigt, wenn sie über eine Entsendebescheinigung verfügen.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich

Wir unterstützen Speditions- und Personenbeförderungsunternehmen bei der Einsendung von Entsendebescheinigungen oder stellvertretender Dokumente für Frankreich. Unser Service ermöglicht es Ihrem Unternehmen, in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz (Macron-Gesetz) zu arbeiten.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Wir beraten Unternehmen, die Unterstützung bei der Einreichung von Entsendebescheinigungen für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer benötigen. Dieser Dienst ermöglicht es, nicht ansässigen Unternehmen in Deutschland, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (MiLoG - Mindestlohngesetz) zu arbeiten.