Arbeitnehmerentsendegesetz in Frankreich

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der französischen Rechtsvorschriften

Wir beraten Speditions- und Personenbeförderungsunternehmen, die Unterstützung bei der Übermittlung von Entsendebescheinigungen benötigen und eine Vertretung im Zusammenhang mit dem Macron-Gesetz in Frankreich in Anspruch nehmen wollen.

Wir bieten uns in Frankreich als Vertreter für Speditions- und Personenbeförderungsunternehmen an, die nicht in Frankreich ansässig sind. Seit dem 1. Juli 2016 sind Unternehmen dazu verpflichtet, die neuen Bestimmungen über die Entsendung ausländischer Fahrer und die Bestellung eines Vertreters dafür zu beachten.

Unser Service

Unterstützt von spezialisierten Muttersprachlern garantieren wir einen umfassenden Beratungsservice, der Folgendes beinhaltet:

  • Aufbewahrung und Übermittlung der Entsendebescheinigung und aller zugehörigen Dokumente für jeden Fahrer;

  • Dokumentenverwaltung und Zusammenarbeit mit den französischen Behörden während der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung und für die folgenden 18 Monate;

  • Einreichung aller Dokumente (vom Kunden in französischer Sprache geliefert) bei den Behörden, im Fall ausdrücklicher Aufforderung.

 

Unser Service ermöglicht es Ihnen, in Einklang mit dem Macron-Gesetz (Loi Macron) zu arbeiten, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang legt das Macron-Gesetz folgende Verpflichtungen fest:

  • Einreichung der Entsendebescheinigung für Arbeitnehmer vor der Abreise über die digitale Plattform „Teleservice SIPSI“;

  • Aufbewahrung der Entsendebescheinigung im Fahrzeug und im Vertretungsbüro;

  • Aufbewahrung des Arbeitsvertrages an Bord des Fahrzeugs;

  • Aufbewahrung des A1-Formulars, das die Meldung bei der Sozialversicherung des Herkunftsstaates bescheinigt, an Bord des Fahrzeugs;

  • Garantie des Mindestlohns über den Kollektivvertrag im Beförderungsgewerbe;

  • Garantierte Übereinstimmung mit den Branchenvorschriften in Bezug auf Arbeitsdauer und Ruhezeiten.

 

Die Vertretung ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum der Entsendebescheinigung gültig.

Der Übermittlungs- und Vertretungsservice für die entsandten Arbeitnehmer wird auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten.