Arbeitnehmerentsendegesetz in Deutschland

Übereinstimmung mit dem deutschen Arbeitnehmerentsendegesetz

Beratungsservice für die Online-Übermittlung von Bescheinigungen für nach Deutschland entsandte Fahrer, die für Speditions- und Personenbeförderungsunternehmen tätig sind.


Unterstützt von einem Team aus qualifizierten, muttersprachlichen Fachkräften sorgen wir dafür, dass Transportunternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, in Einklang mit dem MiLoG (Mindestlohngesetz) arbeiten und dadurch hohe Geldbußen vermeiden.

An wen richtet sich der Service?

Speditions- und Personenbeförderungsunternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind und auf deutschem Gebiet Waren be- und entladen bzw. Personen befördern.
Das deutsche Arbeitnehmerentsendegesetz legt folgende Verpflichtungen fest:

  • Vervollständigung und Online-Übermittlung der Entsendebescheinigung für Arbeitnehmer;

  • Aufbewahrung der folgenden Unterlagen in deutscher Sprache am Firmensitz und Vorlage auf Verlangen der Behörden:

    • Kopie der ausgestellten Bescheinigung;

    • Arbeitsvertrag;

    • Gehaltsabrechnung und Zahlungsbelege;

    • Stundenzettel zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitsstunden. Diese Aufzeichnungen sind mindestens 24 Monate aufzubewahren.

  • Garantie des Mindestlohns über den Kollektivvertrag im Beförderungsgewerbe;

  • Garantierte Übereinstimmung mit den Branchenvorschriften in Bezug auf Arbeitsdauer und Ruhezeiten.