Umsatzsteuererstattung

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Umsatzsteuererstattung

Wir bieten einen Beratungsservice, der die Rückerstattung der Umsatzsteuer in kürzester Zeit garantiert.

Unser Team unterstützt Sie bei der Erwirkung von Steuerrückerstattungen und -ermäßigungen und begleitet Ihr Unternehmen in allen Phasen der Antragstellung.

Beispiel einer Umsatzsteuererstattung

DIENSTLEISTUNG RECHNUNGSBETRAG (€) MwSt ERSTATTBARE MwSt (€)
MESSESTAND 8.000,00 20% 1333,00
HOTEL 1.000,00 10% 90,90
RESTAURANT 600,00 5.5% 31,28
    TOTAL VAT REFUND: 1455,18
 

Welche Unternehmen können die Umsatzsteuer zurückfordern?

Unternehmen aller Branchen, Größen und Umsätze, die im Ausland umsatzsteuerpflichtige Ausgaben getätigt haben, können von diesem Service profitieren.
Sie können die Umsatzsteuer zurückfordern auf:

  • Kraftstoffverbrauch;

  • Autobahngebühren;

  • Reparaturen und Wartungen von Transportfahrzeugen;

  • Reisekosten (Hotel, Restaurants, Taxi, Mietwagen etc.);

  • Messen, Ausstellungen, Konferenzen;

  • Vertretungskosten;

  • Im Zusammenhang mit Immobilien erbrachte Dienstleistungen;

  • Leistungen im Zusammenhang mit Waren, die unter Garantie stehen.

Unsere Lösung

Hochqualifizierte, professionelle Muttersprachler bieten Ihnen fortlaufende Betreuung, individuelle Unterstützung und schnelle Abwicklungszeiten. Mit unserer fundierten Kenntnis der lokalen Rechtsvorschriften können wir ausgezeichnete Ergebnisse garantieren.

Jede Phase der Umsatzsteuererstattung wird von unserem Team begleitet, von der Beantragung der Rückerstattung über die Kommunikation mit ausländischen Kontakten, die Rücksprache mit der Finanzbehörde bis hin zur Auszahlung.

Wir arbeiten in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2008/9/EG vom 12.12.2008, welche die Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer in der EU regelt.

Die Kosten für unsere Beratungsleistung errechnen sich ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Umsatzsteuererstattung.

Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuererstattung