Direktidentifizierung und Steuervertretung

Erfüllung der geltenden Rechtsvorschriften

Die direkte Identifizierung wird durch die europäische Richtlinie 2000/65/EG geregelt, nun unter Artikel 204 ff. der Europäischen Richtlinie 2006/112/EG. Bei dieser Art der Registrierung werden nicht ansässige Unternehmen, die mehrwertsteuerrelevante Geschäfte auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates tätigen, von der Notwendigkeit der Gründung einer festen Niederlassung oder der Verpflichtung zur Ernennung eines Fiskalvertreters befreit.

Wir garantieren eine kompetente Beratung rund um Ihre USt.-Registrierungen in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union.


Die Verwaltung ist zentralisiert, um jederzeit auf eine vollständige und aktuelle Antragshistorie zugreifen zu können.


Unsere Steuervertretung ermöglicht es Ihnen, mit einem unserer auf folgende Gebiete spezialisierten Berater zusammenzuarbeiten:

  • Steuernummer;

  • Örtliche Umsatzsteuergesetzgebung;

  • USt.-Konformität;

  • Verwaltung von Zahlungen an ausländische Umsatzsteuerbehörden;

  • Anträge auf Umsatzsteuererstattung.

 

Wir verwalten die USt.-Registrierung für Ihr E-Commerce-Unternehmen innerhalb der EU

Wir arbeiten partnerschaftlich mit Unternehmen zusammen, die Fernverkäufe tätigen, um sie im neuen europäischen Rechtsrahmen zu unterstützen.


Unternehmen sind dann verpflichtet, sich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, wenn sie eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten. Wir kümmern uns um die USt.-Registrierung und -Verwaltung in EU-Ländern, in denen Ihre E-Commerce-Verkäufe die gesetzte Lieferschwelle überschreiten. Wir arbeiten in allen Produktbereichen.

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, auch für Vertriebsaktivitäten über Amazon. Wenn Ihre Waren in ein Lager in einem anderen EU-Land verbracht werden, sind Sie – unabhängig von der Lieferschwelle – dazu verpflichtet, sich sofort im jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren zu lassen.

Sie werden einen einzigen Ansprechpartner für all Ihre aktiven USt.-Registrierungen innerhalb der EU haben und in Echtzeit über die steuerliche Verwaltung Ihres E-Commerce-Unternehmens informiert bleiben.
 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorschriften für E-Commerce-Händler von Wein- und Spirituosen

Wir bieten Unternehmen, die Wein und Spirituosen im Fernabsatz anbieten, die Möglichkeit zur Umsatzsteuerregistrierung. Die Zusammenarbeit mit unseren Beratern garantiert Ihnen einen umfassenden und zuverlässigen Service.

Unser Steuerberatungsservice für den Fernabsatz von Alkohol ermöglicht es Ihnen, mit Fachleuten zusammenzuarbeiten, die in internationalen Steuerangelegenheiten hoch qualifiziert sind und mit der umsatzsteuerlichen Registrierung in europäischen Ländern, in denen eine solche Registrierung unabhängig von der Lieferschwelle vorgeschrieben ist, bestens vertraut sind.

Wir kümmern uns um die Beantragung und Verwaltung Ihrer USt-IdNr. und bieten uns als globaler Partner an, um unvorhergesehene Situationen im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu bewältigen. Sie werden kontinuierlich von einem einzigen Ansprechpartner für Ihr Online-Vertriebsmanagement in Europa unterstützt.